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Muss ich ein Impressum anbringen oder darf ich meine Webseite anonym betreiben? Keine Impressumspflicht besteht, wenn folgender Fall zutrifft: Wie sich aus § 55 I RStV ergibt, trifft einen Anbieter keine Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Meine Seiten enthalten eine Sammlung meiner persönlichen Lieblings-Links und Stilblüten meiner Chatter-Laufbahn. Also, rein private Inhalte. |
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